Finanzierung
STILL Financial Services
Rechnen Sie mit dem Besten.
Für jeden Bedarf das passende Angebot – dies ist nicht nur Markenzeichen des Produktprogramms von STILL, sondern gilt gleichermaßen für die vielseitigen Finanzierungsmöglichkeiten der STILL Financial Services. Ganz gleich, für welche unserer Finanzierungsalternativen Sie sich entscheiden. Egal ob Sie eine kurz-, mittel- oder langfristige Lösung suchen: Bei der Fahrzeugfinanzierung bietet STILL Ihnen viele flexible Möglichkeiten, die sich in jedem Fall für Sie rechnen.
STILL TotalFlexibelVertrag (TFV) – ein Partner, unzählige Möglichkeiten. Bei STILL haben Sie viele Optionen, Lagertechnikgeräte oder Stapler zu nutzen, ohne sie gleich zu kaufen. Möglich wird dies durch den TFV und die Varianten Leasing, Miete oder Mietkauf. Flexibler geht nicht.
Immer auf dem neuesten Stand
Zu günstigen Raten stets mit modernsten Fahrzeugen ausgestattet sein – das garantiert Ihnen das Leasingangebot von STILL. Bei dieser mittel- bis langfristigen Nutzungsüberlassung bezahlen Sie nicht den gesamten Gerätepreis im Voraus, sondern nur die vereinbarte Monatsrate. Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand: Geben Sie Ihr Fahrzeug nach Leasingende einfach zurück und leasen Sie nahtlos ein modernes Neugerät. Selbstverständlich können Sie die Premium-Gebrauchtgeräte von STILL ebenfalls leasen. Auch Saisonleasing oder andere Spezialangebote stellen wir flexibel nach Ihren Wünschen zusammen.
Ihre Vorteile:
- Laufzeiten von 24 bis 86 Monate
- Feste, planbare Raten über die gesamte Laufzeit
- Laufzeiten sind leasingerlasskonform, internationale Bilanzierungsrichtlinien (US-GAAP, IFRS) können berücksichtigt werden
- Serviceleistungen einsatzspezifisch gestaltbar
Die clevere Investitionsfinanzierung
Der STILL Mietkauf ist die ideale Lösung, wenn Sie eine möglichst unkomplizierte Abwicklung Ihrer Investitionsfinanzierung wünschen und sich ohnehin sicher sind, das Gerät letztlich käuflich übernehmen zu wollen. Sie möchten in den Genuss öffentlicher Fördergelder kommen, für die Sie das Gerät in der Regel selbst finanzieren müssen? Auch hier ist der Mietkauf die optimale Lösung: Ab Vertragsbeginn aktivieren Sie das Gerät in Ihrer Bilanz und profitieren von den attraktiven steuerlichen Abschreibungen.
Ihre Vorteile
- Automatische Eigentumsübertragung nach Laufzeitende
- Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten
- Feste Gesamtraten über die Laufzeit
- Laufzeiten ab 12 Monate
- Finanzierungsanteil zu festen Sätzen
- Full Service, Reparatur, Wartung, FEM 4.004 als Option
Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit
Planungssicherheit zu günstigen Raten bei mittel- und lang- fristigen Einsätzen – das ist die Langfristmiete der STILL Financial Services. Insbesondere bei Laufzeiten ab 24 Monaten, die über das Leasing nicht abgedeckt sind, öffnet Ihnen die STILL Langfristmiete das Tor zu einer wirtschaftlich sinnvollen Investition. Ein großer Vorteil dieser Vertragsart ist die Möglichkeit, den Full Service einsatzspezifisch zu gestalten. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Mietgeräte permanent verfügbar sind.
Ihre Vorteile
- Feste, planungssichere Gesamtraten über die ganze Laufzeit
- Laufzeiten ab 24 Monate
- Serviceleistungen einsatzspezifisch gestaltbar
Einfach flexibel
Sie suchen eine Lösung für saisonale Transportspitzen oder kurzfristige Engpässe? In unserer umfangreichen Kurzmietflotte mit europaweit über 24.000 Fahrzeugen finden Sie auch im spontanen Bedarfsfall immer genau das passende Fahrzeug. Ob für Tage, Wochen oder Monate, das Kurzfristmietangebot von STILL gibt Ihnen die nötige Flexibilität, um im Markt dauerhaft erfolgreich zu sein. Wer mit geringem finanziellen Aufwand Großes bewegen möchte, ist mit der Kurzfristmiete von STILL bestens beraten. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf www.still-miete.de
Ihre Vorteile
- Flexible Laufzeit ab einem Tag
- STILL Full-Service-Paket: Alle Wartungen und Verschleißreparaturen inklusive
- Planungssicherheit durch laufzeitvariable Ratengestaltung
- Riesige Auswahl von 60 verschiedenen Fahrzeugtypen
- Spezialmietgeräte: z. B. Frontstapler bis 16 Tonnen, Gelände- und Teleskopstapler sowie Arbeitsbühnen bis zu 43 Meter
- Schnelle Verfügbarkeit: 7.400 Mietfahrzeuge in Deutschland und mehr als 24.000 in Europa
Fragen zur STILL Financial Services (STILL FS)
Wer ist die STILL FS?
Die STILL FS ist eine Schwestergesellschaft der STILL GmbH, die Finanzierungslösungen zur Verfügung stellt, die auf die Produkte der STILL GmbH abgestimmt und auf Ihre Anforderungen ausgerichtet sind.
Wofür ist die STILL FS zuständig?
Die STILL FS dient der Absatzfinanzierung der Flurförderzeuge aus dem Hause STILL.
Ihre Ansprechpartner bei der STILL FS verstehen sich als Experten für Fragen rund um die Finanzierung von Flurförderzeugen. Für technische Fragen oder Fragen zum Service und der Bedienung rund um Ihr Flurförderzeug stehen Ihnen Ihre kompetenten Ansprechpartner in den Niederlassungen der STILL GmbH gerne zur Verfügung.
Fragen zu Vertragsinhalten
Wer ist Eigentümer des Geräts?
Bei den Vertragsformen Leasing und Miete ist die STILL FS Eigentümer des Geräts. Sie kauft das Gerät und stellt es Ihnen zur Nutzung zur Verfügung. Im Rahmen des Kaufs begleicht die STILL FS gegenüber der STILL GmbH die Rechnung. Diese wird Ihnen somit nicht zur Verfügung gestellt. Sie erhalten mit Vertragsbeginn ein Abrechnungsschreiben, aus dem alle für Sie erforderlichen Informationen hervorgehen. Dieses Abrechnungsschreiben gilt als Dauerrechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
Leasing ist eine Sonderform der Miete. Die Bilanzierung des Objektes erfolgt im Falle der Bilanzierung nach HGB bei Leasing und bei Miete beim Eigentümer des Objektes, also bei der STILL FS. Diese bleibt auch am Ende der Laufzeit Eigentümer des Objekts. Sofern Sie das Gerät zum Ende der Laufzeit kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in der Niederlassung der STILL GmbH.
Bei der Vertragsform Mietkauf ist die STILL FS juristischer Eigentümer des Geräts. Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Nutzer des Objekts, also Sie. Infolgedessen wird das Objekt bei Ihnen bilanziert. Hierfür benötigen Sie die Rechnung der STILL GmbH nicht, die für Sie relevanten Daten gehen aus dem Abrechnungsschreiben hervor. Mit Zahlung der letzten Rate erwirbt der Mietkäufer auch das juristische Eigentum: das Gerät gehört mit Zahlung der letzten Rate Ihnen.
Die erste Rate entspricht nicht der erwarteten ersten Rate gemäß Vertrag
Dann haben Sie als Finanzierungform Mietkauf gewählt oder mit der STILL FS erhöhte Erstraten vereinbart.
Mietkauf: Die Umsatzsteuer auf alle Raten wird im Mietkauf mit der ersten Rate fällig. Siehe 1.6.2 der dem Vertrag zugrundliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich für Ihr Unternehmen um einen durchlaufenden Posten (Vorsteuerausgleich).
Erhöhte Erstraten: Vereinbarte erhöhte Erstraten entnehmen Sie bitte dem Vertragsdeckblatt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dem Vertragsdeckblatt aufgeführten Werten um Nettowerte handelt.
Mir wurde ein Nutzungsentgelt berechnet. Was ist das?
Die Verträge mit der STILL FS laufen grundsätzlich ab dem jeweiligen Monatsersten. In den seltensten Fällen erfolgt die Lieferung des Objektes an Sie auch an einem Monatsersten. Vom Lieferzeitpunkt bis zum nächsten Monatsersten stellt die STILL FS eine anteilige Rate in Rechnung.
Beispiel mit Lieferdatum 10.09.2020:
Die Rate entspricht nicht der erwarteten Rate gemäß Vertrag
Im Zeitraum zwischen Schließen des Vertrags und der Lieferung des Objektes – und somit dem Zeitpunkt der Abrechnung des Vertrags – können sich Änderungen ergeben. Vielleicht war eine Änderung der Spezifikation des Flurförderzeuges notwendig? Vielleicht hat sich die Notwendigkeit der Nachrüstung eines Anbaugeräts ergeben? Oder haben sich die geplanten Einsatzbedingungen des Flurförderzeuges geändert? Hat sich das Zinsniveau am Kapitalmarkt geändert?
Diese und weitere Parameter können einen Einfluss auf die Höhe der Finanzierungsrate haben. Geregelt sind Sachverhalte dieser Art in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des zwischen Ihrem und unserem Hause geschlossenen Vertrags unter Ziffer 1.6.4.
Fragen in Bezug auf das SEPA-Mandat
Wir möchten per Dauerauftrag zahlen, nicht per SEPA-Einzug
Für die STILL FS ist die Zahlung per SEPA-Einzug Standard. Bei Abweichungen von diesem Standard behält sich die STILL FS vor, die monatliche Rate um einen Aufschlag zu erhöhen.
Wir möchten kein SEPA-Mandat erteilen, da wir eine Rechnung erhalten möchten
Zahlung per SEPA und monatliche Rechnungen sind unterschiedliche Dinge. Standardmäßig erhalten Sie ein Abrechnungsschreiben, das als Dauerrechnung gilt. Eine monatliche Rechnungsstellung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Die Zahlung dieser Rechnung (entweder Dauerrechnung oder monatliche Belege) erfolgt standardmäßig per SEPA-Einzug, andernfalls wird ein Aufschlag fällig (s.o.).
Wieso ziehen Sie nicht ein?
Entweder liegt uns kein gültiges SEPA-Mandat vor, oder Sie haben uns ein Firmenmandat (ehemals „Abbuchungsauftrag“) erteilt. Hieraus könnten sich Verzögerungen ergeben, sofern Sie das Firmenmandat nicht an Ihr zuständiges Kreditinstitut weitergeleitet haben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihr Kreditinstitut.
Fragen in Bezug auf die Identifizierung von Vertragsunterzeichnenden
Warum fordert die STILL Financial Services von mir eine Identifizierung?
Die STILL Financial Services muss als Finanzdienstleister gesetzliche Vorgaben erfüllen, unter anderem die des Geldwäschegesetzes (GWG). Der Gesetzgeber verpflichtet alle Finanzdienstleister in diesem Gesetz unter anderem dazu, Vertragspartner bzw. Vertretungsberechtigte bei Begründung der Geschäftsbeziehung einmalig zu identifizieren.
Wer muss identifiziert werden?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass
1.) Personengesellschaften identifiziert werden müssen:
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- (eingetragene) Kaufleute
2.) die Vertretungsberechtigten von Firmen identifiziert werden müssen, sofern diese nicht im Handelsregister eingetragen sind, also mit i.A. oder i.V. zeichnen.
Was passiert, wenn ich die Identifizierung verweigere?
Sofern keine Identifizierung vorgenommen wird, kann die STILL Financial Services keinen Vertrag mit Ihnen eingehen und der STILL GmbH keine Lieferfreigabe für Ihr neues Gerät erteilen.
Im Übrigen verweisen wir auf das Geldwäschegesetz (GWG) in der jeweils gültigen Form.
Kontakt aufnehmen
Für weitere Informationen und Ihre Fragen zu unserem Angebot stehen Ihnen unsere Fachberater gern zur Verfügung.
040 / 7339 2040
Anfrage zu: Finanzierung
Nutzen Sie bitte folgendes Formular - wir melden uns zügig zurück.