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Unternehmen profitieren von staatlichen Fördermöglichkeiten für saubere Elektrostapler

Fördermöglichkeiten CO2-Einsparungen

Unternehmen, die vor einer Neuanschaffung eines Gabelstaplers stehen, können bis zu 60 % öffentliche Subvention erhalten. Die Förderung betrifft Ersatzbeschaffungen und Neubeschaffungen von Elektrogabelstaplern je nach Förderprogramm. 

Die Förderung unterstützt Investitionen zur CO2-Einsparung

Die EU hat ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Bis 2050 soll Europa klimaneutral sein, wobei die Reduktion von Treibhausgasen eine wesentliche Rolle spielt. Um dies zu erreichen, werden Programme angeboten, um energieeffiziente Technologien in der Wirtschaft zu fördern, wie zum Beispiel Elektrostapler.

CO2-Einsparungen

Förderprogramme richten sich u.a. an Unternehmen, die von alten Elektrostapler oder von fossilen betriebenen Stapler auf effizientere Elektrostapler mit Blei-Säure-Batterien, Li-Ion-Technologie oder Wasserstoffantrieb umstellen.

Die Investition in umweltschonende Antriebe für Gabelstapler ist förderfähig, da das Unternehmen so einen Betrag zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz leistet und der fossile Energieverbrauch gesenkt oder sogar vermieden wird.

Gefördert wird nicht die Anschaffung selbst, sondern die CO2-Einsparung, die durch den Einsatz eines sauberen Elektrostaplers erzielt wird. Für das Unternehmen bedeutet das nicht nur Kosten sparen, sondern auch ein Schritt in Richtung nachhaltige Intralogistik.

Was wird gefördert?

  • Ersatz- und Neubeschaffungen je nach Förderprogramm
  • Umstellung von fossil auf elektrisch betriebene Gabelstapler
  • Tausch vom alten Elektrostapler zum effizienteren Elektrostapler
  • Umstellung auf bspw. Schubmaststapler möglich
  • Alle Tonnagen und Modelle

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähigkeit nach Programm

Wie hoch ist die Förderung?

 

Wichtig zu wissen: Die Antragstellung in den verschiedenen Bereichen kann nicht gleichzeitig, aber nacheinander erfolgen.

1) Definition KU: weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €
2) Definition MU: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
3) Definition GU: mehr als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz über 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €


Berechnung

Neben Ersatzbeschaffungen auch Neubeschaffungen möglich:
Bei Ersatzbeschaffungen ist die Förderhöhe für die BAFA-Module 4 und 6 ein festgelegter Basiswert und somit pauschal.
Anders als bei den BAFA-Modulen können Neubeschaffungen mittels den Förderwettbewerb gefördert werden, die Förderhöhe wird hierbei durch die individuelle CO₂-Einsparung berechnet.
Mehr Infos zum Förderwettbewerb finden Sie hier.

Erfüllen Sie die Förderkriterien durch unsere effiziente Batterietechnologie:
Die geforderten 15 % Endenergieersparnis im Förderprogramm BAFA Modul 4 können Sie ganz leicht durch unsere Li-Ionen Elektrostapler erreichen. Eine bessere Energieausnutzung von bis zu 30 % schont nicht nur die Umwelt, sondern senkt auch deutlich die Energiekosten im Unternehmen.

CO₂- und Energieeinsparung durch Wechsel zu Li-lonen
Beispiel-Rechnung für einen RX 20-20

Beispiel-Rechnung für einen RX 20-20

1) Laut Umweltbundesamt lagen die durchschnittlichen CO₂ Emissionen in 2022 in Deutschland bei 434 g/kWh.
2) Bei einem Arbeitspreis von 0,29 €/kWh


Stapler mit Li-Ionen Batterie

Beispielprojekte aus der Praxis

2,5to Elektro-Frontstapler 5,0to Elektro-Seitenstapler 16x Elektro-Frontstapler
  • Antragsteller: Kleines Unternehmen
  • Antragstellung über Modul 6
  • Investition: 25.000,00 EUR
  • Förderung: 8.250,00 EUR
  • Förderquote: 33 % (pauschal)
  • Antragsteller: Mittleres Unternehmen
  • Antragstellung über Modul 4 Besisförderung
  • Invesition: 50.287,02 EUR
  • Förderung: 5.028,70 EUR
  • Förderquote: 10 % (pauschal)
  • Anstragssteller: Großes Unternehmen
  • Antragstellung (in Konzeptphase) für den Förderwettbewerb
  • Investition: 1.402.373,63 EUR
  • Förderung: 233.365,00 EUR
  • Förderquote: 16,64 % bei Fördereffizienz von 500€/tCO2

 

 

Wichtig zu wissen:

  • Jede Förderung muss vor Kauf beziehungsweise Projektbeginn der Maßnahme bewilligt werden!
  • Jeder Elektrostapler, für den eine Förderung beantragt wird, muss einen im Unternehmen vorhandenen Gabelstapler ersetzen und den gleichen Einsatzzweck wie dieser erfüllen.
  • Der zu ersetzende Gabelstapler muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand und Betrieb des Unternehmens befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionstüchtig sein.

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern   

Investitionsvorhaben Finanzierung Projektstart
  • Gefördert werden Ersatz- und Neuinvestitionen je nach Förderprogramm
  • Förderung gilt ausschließlich für neue Elektrostapler.
  • Das geförderte Gerät muss mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • Nur Barkauf / Darlehen
  • Bei Darlehen: Die Überweisung muss durch das antragstellende Unternehmen an den Händler erfolgen.
  • Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch mit Antragsteller sein
  • Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) bewilligt werden
  • Umsetzung der Maßnahme ist erst nach Zuwendungsbescheid durch Fördergeber möglich
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich.

 

Einfach an die Förderung gelangen

Sie planen einen den Kauf, den Mietkauf oder Leasing eines sauberen Elektrostaplers? Dann senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir kümmern uns darum, dass Sie unkompliziert an Ihre Förderung gelangen. 

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