FEM 4.004-Prüfung – mit Sicherheit STILL.

Mindestens einmal pro Jahr – so will es bekanntlich der Gesetzgeber – muss bei Gabelstaplern eine FEM 4.004-Prüfung nach der Vorschrift für Flurförderzeuge (BGV D 27 ) durchgeführt werden. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.

STILL arbeitet darum auch bei der FEM 4.004-Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabel bis hin zur Längenmessung der Lastketten – alle Details werden mit speziellen Prüfeinrichtungen genauestens durchgecheckt und im Prüfbuch festgehalten.

Hier finden Sie das DGUV Regelwerk für den Umgang mit FEM 4.004 Prüfungen.

Material im Härtetest

Die FEM 4.004-Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung. Insbesondere stehen auf dem Prüfstand:

  • Lenkung, Bremsen, Räder, Bedienelemente und Antrieb
  • Hydraulische Anlage, Hubgerüst, Hubketten, Lastaufnahmemittel (Gabel etc.)
  • Fahrerschutzdach

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Werkstatt

Mario Kraus

Werkstattleitung

Telefon: 069 4099-500

Telefax: 069 4099-233

E-Mail: mario.kraus@still.de